Schwerpunktbereiche

Seit dem WS 2006 wurde die "Erste juristische Staatsprüfung" durch die "Erste juristische Prüfung" ersetzt. Sie besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung beim Landesjustizprüfungsamt und einer universitären Schwerpunktprüfung am Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Aus diesem Grund werden Schwerpunktbereiche angeboten.

Im Rahmen der Fächergruppe I bietet Herr Professor Dörr Veranstaltungen zum Medienrecht- und Kulturrecht und in der Fächergruppe II Veranstaltungen zum Internationalen Öffentlichen Recht an.

Alle Veranstaltungen in den hier erwähnten Schwerpunktteilbereichen werden mit je zwei SWS veranschlagt. Für grundsätzliche Fragen zu den Schwerpunktbereichen, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Rechtswissenschaft.

Zur Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen im Rahmen der Schwerpunktteilbereiche Medienrecht und Internationales Öffentliches Recht siehe das Merkblatt.